Wesen und Aufgaben der Kostenstellenrechnung

Mit Hilfe der Kostenstellenrechnung soll die Frage beantwortet werden:

Wo sind Kosten entstanden?

Die Kostenstellenrechnung ist die zweite Stufe der Kostenrechnung. Sie übernimmt die Kosten aus der Kostenartenrechnung, welche den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden, die Gemeinkosten.

Sie sind den Kostenträgern - in dem praxistypischen Fall eines Mehrproduktunternehmens - aufgrund der Informationen aus der Kostenartenrechnung nicht zurechenbar, weil die einzelnen Kostenarten für mehrere Kostenträger gemeinsam anfallen, der Produktionsapparat durch die Kostenträger (Produkte) aber unterschiedlich stark in Anspruch genommen wird.

Um die verursachungsgerechte Weiterverrechnung der Kosten zu ermöglichen werden die angefallenen Kostenarten zunächst auf die gebildeten Kostenstellen verteilt, (um sie anschließend auf die Kostenträger weiterzuverrechnen = Kostenträgerrechnung). Weil die Möglichkeiten einer verursachungsgerechten Zurechnung bei den einzelnen Kostenarten von sehr unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad sind, bedarf es unter dem Gesichtspunkt der Kostenzurechnung der Aufteilung der Kosten in Einzelkosten und Gemeinkosten.

Während die Einzelkosten (grundsätzlich keine Aufnahme in den BAB!) bei der Zurechnung keine Probleme darstellen, da sie den Kostenträgern genau zugeordnet werden können, stellt sich die Erfassung und Verteilung der Gemeinkosten als das Hauptproblem der Kostenstellenrechnung dar.

Ein großer Teil der Gemeinkostenkann dabei aufgrund der vorliegenden Belege, auf denen die Kostenstelle vermerkt ist, direkt auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt werden. Der andere Teil wird indirekt mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels auf die Kostenstellen verteilt. Die Verrechnung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger erfolgt mit Hilfe der in den Kostenstellen ermittelten Zuschlagssätze.

In der Kostenstellenrechnung werden also die auf jede Kostenstelle entfallenden Gemeinkosten als Zuschlagssatz auf die in der Kostenstelle angefallenen Einzelkosten ermittelt. Die einzelnen Zuschlagssätze werden in die Kostenträgerrechnung übernommen, wo eine anteilige Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger erfolgt (Berechnung der Selbstkosten, Preiskalkulation...).

Die Aufgaben der Kostenstellenrechnung sind:

Inhalt und Bildung von Kostenstellen

Um die Gemeinkosten wirksam kontrollieren zu können und auf die Kostenträger verteilen zu können, muss der Betrieb in entsprechende Teilbereiche (Funktions-, Kostenbereiche), in denen die Gemeinkosten anfallen, gegliedert werden. Je kleiner die Teileinheit gebildet wird, desto genauer kann die Erfassung und Weiterverrechnung der Gemeinkosten sowie ihre Kontrolle durchgeführt werden.

Die Leistungserstellung eines Industriebetriebes vollzieht zich im Wesentlichen in den folgenden Funktionsbereichen: Entsprechend diesen Funktionsbereichen werden häufig die Kostenstellen (Hauptkostenstellen) gebildet (einstufige Kostenstellenrechnung).
Außer der Hauptkostenstellen (Endkostenstellen) können so genannte Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen) gebildet werden. Hilfskostenstellen sind Kostenstellen, deren Kosten nicht über Kostenträger, sondern über die Hauptkostenstellen verrechnet werden (mehrstufige Kostenstellenrechnung).

vgl. Speth u.a.: Betriebswirtschaftslehre mit RW für das Wirtschaftsgymnasium, Merkur Verlag, Bd. II, S. 45 ff.
Olfert: Kostenrechnung, Kiehl Verlag, S. 139 ff.
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