Kalkulation bei Serienfertigung (Zuschlagskalkulation)

Bei der Serienfertigung werden unterschiedliche Produkte in unterschiedlichen Produktionsgängen produziert. Z. B. produziert die Designermöbel GmbH die Sofas "Trend" und "Classic", die Tische "Trend" und "Classic" und die Sessel "Trend" und "Classic" in unterschiedlichen Farben, wobei die Produktionsmengen ständig schwanken.

Vom Möbelfachgeschäft Reithemeier e.K. aus Kaiserslautern trifft die Anfrage nach den Lieferbedingungen für 30 "Sessel Trend" ein. Insbesondere die Angebotspreise sind von großem Interesse und können evtl. zu weiteren größeren Bestellungen führen.

Für die Designermöbel GmbH stellt sich nun die Frage, wie hoch die Selbstkosten für die zu produzierenden 30 Sessel sind.
Aufgabe der Kostenrechnung bei der Serienfertigung ist nun die verursachungsgerechte Verteilung dieser Kosten auf die verschiedenen Kostenträger.

Die Gesamtkosten der Designermöbel GmbH im letzten Monat beliefen sich auf:

Rohstoffe 60.000,-
Hilfsstoffe 5.000,-
Betriebsstoffe 12.000,-
Vorprodukte 400.000,-
Löhne 15.750,-
kalkulatorische Abschreibungen 35.000,-
Werbung 10.000,-
Porto 5.000,-
Steuern 10.000,-
Zinsen 2.000,-
kalkulatorischer Unternehmerlohn 15.000,-
Summe 644.000,-

Aus diesen Gesamtkosten müssen nun die Kosten erfasst werden, die durch die Herstellung der 30 Sessel entstehen.

Kalkulation der Selbstkosten bei Serienfertigung

Zurechnung der Einzelkosten auf die Kostenträger
Die Einzelkosten können dem Kostenträger (Sessel) direkt zugeordnet werden. Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne (Arbeitszeit je Kostenträger), Sondereinzelkosten der Fertigung, Konstruktionszeichnungen, Spezialwerkzeug) und Sondereinzelkosten des Vertriebs (Verpackungsmaterial, Vertreterprovision) müssen also direkt den produzierten Erzeugnissen zugeordnet werden.

Bei der Designermöbel GmbH sind in der letzten Abrechnungsperiode folgende Einzelkosten angefallen:
Rohstoffe: 60.000,- EUR davon für die Sessel 1.100,- EUR
Vorprodukte: 400.000,- EUR davon für die Sessel 3.600,- EUR
Löhne: 15.750,- EUR davon für die Sessel 700,- EUR

Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger (Kostenstellenrechnung)
Die Gemeinkosten können dem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden. Ein Problem ist die verursachungsgerechte Zuordnung (Verteilungsschlüssel) der Gemeinkosten auf die Kostenträger. Die GK fallen für alle Erzeugnisse bzw. für alle (mehrere) Abteilungen an.

Das Gehalt der Buchhalterin bei der Designermöbel GmbH kann nicht einem Produkt zugerechnet werden, da sie für das ganze Unternehmen tätig ist. Zu den Gemeinkosten gehören: Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Hilfslöhne, Gehälter, soziale Abgaben, Steuern, Mietkosten, kalkulatorische Kosten.

Für die Designermöbel GmbH sind in der Abrechnungsperiode noch folgende Gemeinkosten auf die Kostenträger zu verteilen:

Hilfsstoffe 5.000,-
Betriebsstoffe 12.000,-
Gehälter 74.250,-
kalkulatorische Abschreibungen 35.000,-
Werbung 10.000,-
Porto 5.000,-
Steuern 10.000,-
Zinsen 2.000,-
kalkulatorischer Unternehmerlohn 15.000,-
Summe 168.250,-

Warum sind in dieser Gemeinkosten-Aufstellung nicht alle Kostenarten (siehe oben!) aufgeführt?

Um die Gemeinkosten möglichst verursachungsgerecht auf die Kostenträger zu verteilen, müssen in dem Betrieb Kostenstellen eingerichtet werden, dies sind in der Regel Betriebsabteilungen (Material, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb).

Das Gehalt der Buchhalterin kann nun der Kostenstelle Verwaltung zugeordnet werden. Viele Gemeinkosten können einer Kostenstelle direkt zugeordnet werden (Kostenstellen-Einzelkosten). Z.B. Hilfs- und Betriebsstoffe aufgrund der Materialentnahmescheine. Andere Gemeinkosten müssen über geeignete Verteilungsschlüssel auf die Kostenstellen verteilt (Kostenstellen-Gemeinkosten) werden (z.B. Grundsteuer, Versicherungsbeiträge).

Die Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen kann über den BAB erfolgen!

Ermittlung der betriebsbedingten Herstellkosten
Die Herstellkosten bilden die Grundlage für die Kalkulation der Selbstkosten für einen Kostenträger. Es werden die Herstellkosten der Produktion (der Erzeugung bzw. der Rechnungsperiode) und die Herstellkosten des Umsatzes unterschieden.

Ermittlung der Gemeinkosten-Zuschlagssätze
Die Gemeinkosten-Zuschlagssätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Selbstkosten je Kostenträger. Die im BAB ermittelten Gemeinkosten je Kostenstelle müssen den verschiedenen Kostenträgern, die die Kostenstelle in Anspruch genommen haben, zugeordnet werden. Dafür erstellt man je Kostenstelle einen Zuschlagssatz.

Die Selbstkosten pro Kostenträger
Die Selbstkosten eines Kostenträgers werden mit Hilfe der Zuschlagssätze errechnet. Man nennt dieses Verfahren Zuschlagskalkulation. Nachdem die Gemeinkostenzuschlagssätze bekannt sind, können nun für jeden Kostenträger (für jedes Produkt der Serienfertigung: Sessel, Tisch, Sofa) die Selbstkosten kalkuliert werden. Dazu werden Gemeinkostenzuschlagssätze auf die jeweiligen Einzelkosten zugerechnet ("zugeschlagen").

Zuschlagskalkulation:
Fertigungsmaterial (=Einzelkosten Material)
+ Materialgemeinkosten-Zuschlag
= Materialkosten
+ Fertigungslöhne (=Einzelkosten Löhne)
+ Fertigungsgemeinkosten-Zuschlag
=Fertigungskosten (Herstellkosten der Erzeugung)
+ Minderbestände
- Mehrbestände
= Herstellkosten des Umsatzes
+ Verwaltungsgemeinkosten-Zuschlag
+ Vertriebsgemeinkosten-Zuschlag
= Selbstkosten (des Umsatzes)

Für die Produktion der 30 Sessel sind folgende Einzelkosten angefallen:
Rohstoffe: 11.000,- Vorprodukte: 36.000,- Löhne: 7.000,-

Über den BAB ergeben sich folgende Zuschlagssätze:
MGKZ: 5,48 %, FGKZ: 444,44 %, VerwGKZ: 5,83 %, VertrGKZ: 6,98 %.

Ermitteln Sie die Selbstkosten für die 30 und für einen Sessel!

Um über die kostenmäßige Durchführbarkeit eines Auftrags entscheiden zu können, müssen die wahrscheinlichen Selbstkosten im Rahmen einer Vorkalkulation errechnet werden. Die Selbstkosten der Vorkalkulation müssen nach der Auftragsdurchführung mit den tatsächlich angefallenen Istkosten verglichen werden (Nachkalkulation). Die Vorkalkulation arbeitet mit den so genannten Normalkosten-Zuschlagssätzen.
Der Vergleich zwischen den Normal- und Istkosten lässt eine Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung erkennen. Bei einer Kostenüberdeckung wurden höhere Kosten kalkuliert als tatsächlich entstanden sind, d. h., die einkalkulierten Selbstkosten sind höher als die tatsächlich angefallenen Selbstkosten.
Gründe für Kostenabweichungen können veränderte Preise, Beschäftigungsschwankungen und Verbrauchsabweichungen sein. So führen höhere Preise bei Hilfs- und Betriebsstoffen zu einer höheren Belastung der Kostenstellen mit Gemeinkosten und damit zu höheren Zuschlagssätzen.
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